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Privatinsolvenz der Weg durch das Verbraucherinsolvenzverfahren.





„Kaufe jetzt – zahle später“ – mit diesem Slogan umwerben die Händler erfolgreich ihre Kunden. Für das neue Auto oder das neueste Handy können bequem Ratenzahlung vereinbart werden. Waren aus dem Internet lassen sich auch dann noch bestellen, wenn der Käufer das nötige Kleingeld längst nicht mehr hat. Verbraucher schätzen ihre finanziellen Möglichkeiten falsch ein oder sind zu leichtsinnig im Umgang mit Geld. Sind sie einmal in dem Teufelskreis der Schulden geraten, werden die Rechnungen und Mahnungen immer häufiger. Eine Privatinsolvenz, in Deutschland auch Verbraucherinsolvenzverfahren und in Österreich Schuldenregulierungsverfahren genannt, scheint dann der letzte Ausweg zu sein.

Für hoch Verschuldete ist die Privatinsolvenz oft der einzige Weg aus der Misere, weil die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung besteht. Das Verfahren hat das Ziel, alle Gläubiger des Zahlungsunfähigen gleichmäßig zu befriedigen. Voraussetzung ist, dass eine natürliche Person die Insolvenz anmeldet. Der Schuldner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, die ihm auf Antrag jedoch gestundet werden können. Demzufolge kann auch eine völlig mittellose Person Privatinsolvenz beantragen.

Zunächst muss sich der Schuldner um eine außergerichtliche Einigung mit allen seinen Gläubigern bemühen.
Eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt stehen ihm dabei zur Seite. Verbände wie beispielsweise die Caritas oder Verbraucherzentralen bieten Schuldnerberatung an. 
Sie helfen bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Scheitert dies, stellt entweder der Schuldner oder einer der Gläubiger beim Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im  Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren muss das Gericht die Durchführbarkeit des Plans prüfen. Erfolgt wieder kein Ergebnis, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, bei dem das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und an die Gläubiger weitergegeben wird. Danach beginnt in der Regel das Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode, die sechs Jahre dauert und an dessen Ende im Erfolgsfall die Schuldenfreiheit steht. Der Verbraucher erhält infolge des Verfahrens einen negativen SCHUFA-Eintrag und besitzt für lange Zeit keine Kreditwürdigkeit mehr. Nähere Informationen über Chancen und Risiken der Privatinsolvenz unter http://www.privatinsolvenz.eu/forum/.

Kommentare zum Thema "Privatinsolvenz der Weg durch das Verbraucherinsolvenzverfahren"

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