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Privatinsolvenz der Weg durch das Verbraucherinsolvenzverfahren.
„Kaufe jetzt – zahle später“
– mit diesem Slogan umwerben die Händler erfolgreich
ihre Kunden. Für das neue Auto oder das neueste Handy
können bequem Ratenzahlung vereinbart werden. Waren aus dem
Internet lassen sich auch dann noch bestellen, wenn der Käufer
das nötige Kleingeld längst nicht mehr hat.
Verbraucher schätzen ihre finanziellen Möglichkeiten
falsch ein oder sind zu leichtsinnig im Umgang mit Geld. Sind sie
einmal in dem Teufelskreis der Schulden geraten, werden die Rechnungen
und Mahnungen immer häufiger. Eine Privatinsolvenz, in
Deutschland auch Verbraucherinsolvenzverfahren und in
Österreich Schuldenregulierungsverfahren genannt, scheint dann
der letzte Ausweg zu sein.
Für hoch Verschuldete ist die Privatinsolvenz oft der einzige
Weg aus der Misere, weil die Möglichkeit einer
Restschuldbefreiung besteht. Das Verfahren hat das Ziel, alle
Gläubiger des Zahlungsunfähigen
gleichmäßig zu befriedigen. Voraussetzung ist, dass
eine natürliche Person die Insolvenz anmeldet. Der Schuldner
hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, die ihm auf Antrag jedoch
gestundet werden können. Demzufolge kann auch eine
völlig mittellose Person Privatinsolvenz beantragen.
Zunächst muss sich der Schuldner um eine
außergerichtliche Einigung mit allen seinen
Gläubigern bemühen.
Eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein
Anwalt stehen ihm dabei zur Seite. Verbände wie beispielsweise
die Caritas oder Verbraucherzentralen bieten Schuldnerberatung
an.
Sie helfen bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans, dem alle
Gläubiger zustimmen müssen. Scheitert dies, stellt
entweder der Schuldner oder einer der Gläubiger beim Gericht
den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im
Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren muss das Gericht die
Durchführbarkeit des Plans prüfen. Erfolgt wieder
kein Ergebnis, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren
eröffnet, bei dem das pfändbare Vermögen des
Schuldners verwertet und an die Gläubiger weitergegeben wird.
Danach beginnt in der Regel das Restschuldbefreiungsverfahren mit
Wohlverhaltensperiode, die sechs Jahre dauert und an dessen Ende im
Erfolgsfall die Schuldenfreiheit steht. Der Verbraucher erhält
infolge des Verfahrens einen negativen SCHUFA-Eintrag und besitzt
für lange Zeit keine Kreditwürdigkeit mehr.
Nähere Informationen über Chancen und Risiken der
Privatinsolvenz unter http://www.privatinsolvenz.eu/forum/.
Kommentare zum Thema "Privatinsolvenz der Weg durch das Verbraucherinsolvenzverfahren"
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